Unser Service

Abrechnungsbetrug

Eine falsche Beschuldigung kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Die Beweissicherung für Zivil- und Strafverfahren hilft Ihnen, tatsächliche Sachverhalte nachzuweisen durch die Sie entlastet werden.

Zwei Bereiche

  • Abrechnungsbetrug ist ein Sammelbegriff für besonders spezielle Ausformungen des Betruges im System des  

    deutschen Gesundheitswesens,

    bei denen Zahnärzte, Psychotherapeuten, Ärzte, Krankenhäuser oder weitere sonstige Leistungserbringer wie Logopäden, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten oder ambulante Pflegedienste Vergütungen für nicht erbrachte Leistungen sich erschleichen oder bei Apotheker, Sanitätshäuser oder andere Leistungserbringer der Hilfsmittelversorgung durch Täuschungen Vergütungen für nicht erbrachte Leistungen abrechnen. Ein Abrechnungsbetrug kann ebenfalls vorliegen, wenn zwar eine Leistung erbracht, jedoch eine höherwertige Leistung abgerechnet wird. 

Es können neben Leistungserbringer auch Patienten oder Krankenkassenmitarbeiter oder auch mehrere Leistungserbringer bei einem Abrechnungsbetrug beteiligt sein.

 

 

 

 

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  • Zwischen dem   

    Arbeitgeber und Arbeitnehmer

    ist das Arbeitsverhältnis ein reines Zweckbündnis.

Ist ein Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgebaut erleichtert und entspannt es die Arbeitsatmosphäre bedeutend.

Es gibt von seitens des Arbeitnehmers schwere Pflichtverletzungen, wie z.B.  Abrechnungsbetrug. Dieser wird häufig zufällig enttarnt oder erst dann wenn einem konkreten Verdacht auf dem Grund gegangen wird.

I.d.R. ist es schwierig einen  Abrechnungsbetrug  nachzuweisen. In den meisten Fällen ist es  ratsam, eine Detektei mit Erfahrung und Kompetenz im Arbeitsrecht  mit den Ermittlungen zu beauftragen.

Haben Sie den konkreten Verdacht das einer Ihrer Mitarbeiter Abrechnungen und Spesen manipuliert kann dies nicht nur finanziellen Schaden nach sich ziehen     sondern auch das Vertrauen im Team / Unternehmen untergraben. Die Wirtschaftsdetektei AEOS ist darauf spezialisiert   Abrechnungs- und Spesenbetrug   gerichtsfest zu dokumentieren.

Spesenbetrug ist ein Grund zur fristlosen Kündigung.

Überhöhte Spesenabrechnungen, Kilometerangaben, nicht korrekt erarbeitete Reiseberichte belasten das Vertrauensverhältnis zu dem Mitarbeiter so nachhaltig dass das Arbeitsverhältnis keine Aussicht auf Fortbestand hat, und es zur fristlose Kündigung kommt.

Doch soweit kommt es zu über 90 % nicht. Vielfach ist mir bei einem späteren Kontakt mit dem Auftraggeber gesagt worden: Der ist nicht mehr bei uns.

Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir einen individuellen Ermittlungsplan

 

Wie haben wir Aufträge mit Abrechnungsbetrug erfolgreich durchgeführt ? 

Überprüfungen von Mitarbeitern aufgrund des konkreten Verdachts von Abrechnungsbetrug haben wir durch eine Einsatzvorbereitung, wenn erforderlich Ermittlungen im Internet, vorbereitet. 

  • Am Einsatzort wurde eine Planungsobservation durchgeführt.
    Die Zielperson wurde über den vereinbarten Zeitraum überprüft und die Ergebnisse sorgfältig und rechtssicher
    -  alle Tätigkeiten dokumentiert    
    -  Zeitraum   der   Abwesenheit   von   der    Arbeitsstätte
    -  Aufzeichnung der aufgesuchten Adressen mit Uhrzeiten und 
        Zeitraum des Aufenthalts
    dem  Auftraggeber mitgeteilt.
  • Die Zusammenarbeit mit einem / Ihrem Rechtsanwalt ist anzuraten.
    Wir stellen keine Rechtsberatung zur Verfügung.
    Bezüglich einzuhaltender Fristen nach unseren Feststellungen müssen Sie mit einem / Ihrem Rechtsanwalt zusammen arbeiten.
  • Mit dem konkreten Verdacht auf Abrechnungsbetrug ist meist auch
    - ein Verdacht auf schwere Verstöße gegen den Arbeitsvertrag
    gegeben.

 

Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenzprofil und kontaktieren Sie uns unter 0800 - 3 03 03 34 oder direkt per E-Mail.

Dieser Hinweis ist auf allen Seiten ständiger Bestandteil unseres Werbeauftrittes. Aufträge und Einsätze werden / wurden von unserem Firmensitz in Bielefeld aus bearbeitet und durchgeführt. In den anderen im Webauftritt namentlich benannten Städten sind wir nicht mit einem eigenen Büro vertreten. Es handelt sich insoweit um im Rahmen unserer Ermittlungstätigkeit einmalig oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte. Die beschriebenen Einsätze sind real.