Unser Service

Lohnfortzahlungsbetrug

Eine falsche Beschuldigung kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Die Beweissicherung für Zivil- und Strafverfahren hilft Ihnen, tatsächliche Sachverhalte nachzuweisen durch die Sie entlastet werden.

Wir werden immer wieder beauftragt weil ein Arbeitnehmer eine Krankheit nur vortäuscht um sich vor der Arbeit zu drücken, um mehr Freizeit zu haben oder einer anderen Tätigkeit nachgeht.

Lohnfortzahlungsbetrug bezieht sich auf die fortlaufende widerrechtliche Zahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall. Die Krankheit wurde vorgetäuscht. "Betrug" ist eine Straftat wo der Straftatbestand Täuschung zur Erzielung eines rechtswidrigen Vermögenvorteils darstellt. Lohnfortzahlungsbetrug bezieht sich auf die vorsätzliche Täuschung des Arbeitgebers, um sich Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu erschleichen, auch wenn kein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht, da die Krankheit vorgetäuscht wurde und der Arbeitnehmer in der Lage wäre zu arbeiten.

Der Lohnfortzahlungsbetrug kann strafrechtlich verfolgt werden wenn der Arbeitgeber als Geschädigter Strafantrag stellt.

Hierzu ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt sinnvoll.

Gründe für den Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug können sein

  • unerwartet ist der Mitarbeiter krank
  • bei Informationen aus der Belegschaft, Hinweisgeber, Whistleblower
  • die Arbeitsunfähigkeit wird vom Mitarbeiter angekündigt
  • befreundete Mitarbeiter sind häufig gleichzeitig krank
  • wenn Krankmeldungen über Jahre zum gleichen Zeitpunkt stattfinden
  • nach einem Streitgespräch meldet sich der Mitarbeiter krank
  • es gibt Informationen dass der Beschäftigte unerlaubterweise einer Schwarzarbeit während der Arbeitsunfähigkeit nachgeht
  • nach einer abgelehnten Lohnforderung kommt der Mitarbeiter nicht mehr zur Arbeit
  • Ablehnung einer Nebenbeschäftigung. Diese findet aufgrund von Informationen statt. Ein Verweis auf Arbeitszeitbetrug
  • der Sachverhalt ist offensichtlich. Es fehlen jedoch Beweise.
  • es sind Anzeichen für eine Konkurrenztätigkeit vorhanden
  • Verstoß gegen den Arbeitsvertrag
  • der Beschäftigte kündigt plötzlich und meldet sich gleichzeitig krank
 

 

 

Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir einen individuellen Ermittlungsplan

Wie haben wir Aufträge mit Lohnfortzahlungsbetrug erfolgreich durchgeführt ? 

Überprüfungen von Mitarbeitern aufgrund des konkreten Verdachts von Lohnfortzahlungsbetrugs haben wir durch eine Einsatzvorbereitung, wenn erforderlich Ermittlungen im Internet, vorbereitet. 

  • Am Einsatzort wurde eine Planungsobservation durchgeführt.
    Die Zielperson wurde über den vereinbarten Zeitraum überprüft und die Ergebnisse sorgfältig und rechtssicher
    -  alle Tätigkeiten dokumentiert
        verhält sich die Zielperson genesungswidrig
        hätte sie auch arbeiten können ?
    -  Zeitraum der Abwesenheit vom Wohnort 
    -  Aufzeichnung der aufgesuchten Adressen mit Uhrzeiten und 
        Zeitraum des Aufenthalts
    dem  Auftraggeber mitgeteilt.
  • Bei konkreten Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug ist das Ziel einer Observation / Überprüfung festzustellen ob die Zielperson sich
    -  Genesungswidrig verhält und / oder 
    -  Aufgrund der Aktivitäten während der Arbeitsunfähigkeit auch
        hätte arbeiten können.
  • Die Zusammenarbeit mit einem / Ihrem Rechtsanwalt ist anzuraten.
    Wir stellen keine Rechtsberatung zur Verfügung.
    Bezüglich einzuhaltender Fristen nach unseren Feststellungen müssen Sie mit einem / Ihrem Rechtsanwalt zusammen arbeiten.
  • Mit dem konkreten Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug ist meist auch
    - ein Verdacht auf schwere Verstösse gegen den Arbeitsvertrag
    - ein Verdacht auf gefälschte Gesundheitszeugnisse
    - ein Verdacht auf eine unerlaubte Nebentätigkeit
    gegeben.

   

Vielfach ist mir bei einem späteren Kontakt mit dem Auftraggeber gesagt worden: Der ist nicht mehr bei uns.

Nutzen Sie unsere Erfahrung und Kompetenzprofil und kontaktieren Sie uns unter 0800 - 3 03 03 34 oder direkt per E-Mail.

Dieser Hinweis ist auf allen Seiten ständiger Bestandteil unseres Werbeauftrittes. Aufträge und Einsätze werden / wurden von unserem Firmensitz in Bielefeld aus bearbeitet und durchgeführt. In den anderen im Webauftritt namentlich benannten Städten sind wir nicht mit einem eigenen Büro vertreten. Es handelt sich insoweit um im Rahmen unserer Ermittlungstätigkeit einmalig oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte. Die beschriebenen Einsätze sind real.