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Unterschlagung    § 246 StGB

Eine falsche Beschuldigung kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Die Beweissicherung für Zivil- und Strafverfahren hilft Ihnen, tatsächliche Sachverhalte nachzuweisen durch die Sie entlastet werden.

Diebststahl verlangt immer einen Gewahrsamswechsel an dem fremden Eigentum. Der Täter nimmt dem Eigentümer die fremde Sache beim Diebstahl weg.

Es macht sich einer Unterschlagung jeder schuldig, der sich fremdes Eigentum rechtswidrig aneignet, Dabei kann es sich um Geld oder um Gegenstände handeln.

Die Unterschlagung erfordert als Tatbestand widerum den tatsächlichen Zueignungswillen des Täters, welcher nach außen hin klar erkennbar ist. Das kann der Fall sein wen der Täter die Sache verbraucht, verkauft, verschenkt oder sagt: "Dieses Teil gehört mir.

Den betreffenden Vermögensgegenstand muss der Täter nicht dem Eigentümer selbst wegnehmen. Vom Eigentümer muss kann dem Täter der Gegenstand anvertraut worden sein, wenn dem Täter vom Eigentümer in dessen Interesse oder nach seiner Weisung die Verfügungsgewalt über die Sache eingeräumt wurde. Die Sache ist immer dann nicht "anvertraut"wenn die Überlassung den Interessen des Eigentümers zuwiderlauft.

 

Zufällig kann dem Täter der Gegenstand in seinem Besitz gekommen sein, z.B. durch Fund.

 

 

 

 

 

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Dieser Hinweis ist auf allen Seiten ständiger Bestandteil unseres Werbeauftrittes. Aufträge und Einsätze werden / wurden von unserem Firmensitz in Bielefeld aus bearbeitet und durchgeführt. In den anderen im Webauftritt namentlich benannten Städten sind wir nicht mit einem eigenen Büro vertreten. Es handelt sich insoweit um im Rahmen unserer Ermittlungstätigkeit einmalig oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte. Die beschriebenen Einsätze sind real.